Zutritt nur noch mit:
- 2G- Nachweis als QR-Code*
- Lichtbildausweis
- FFP2-Maske
Bitte vor Betreten des Kinos bereit halten und am besten den Vorverkauf nutzen, dann sind auch die nötigen Daten erfasst und das Einchecken entfällt.
*Der 2G- Nachweis muss digital lesbar sein (QR-Code gibt es in der Apotheke)! Das gelbe Impfheft reicht nicht aus!
Was bedeutet 2G?
– Geimpft: Personen, die mindestens Ihre 2. Impfung zur Grundimmuniserung erhalten haben
– Genesen: Genesene, deren Infektion nachweislich max. 3 Monate zurückliegt
Ausgenommen von der 2G- Regelung sind
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufen ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.